Allgemeine Geschäftsbedingungen – Hundeschule Laws4Paws

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Laws4Paws, Inhaberin Michelle Goldmann, nachstehend „Veranstalterin“ genannt, nach diesem Vertrag mit ihrem/ihrerVertragspartner/in, nachstehend „Teilnehmer/in” genannt.

1.Leistungsbeschreibung

Der Inhalt der von der Veranstalterin zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Ausschreibung und aus der Auflistung des Leistungsangebots auf der Internetpräsenz (https://www.laws4paws.de) der Veranstalterin sowie aus von ihr sonst genutzten Medien. Die Veranstalterin behält sich kurzfristige Änderungen des Veranstaltungsinhalts und Veranstaltungsorts sowie eine zeitliche Verschiebung des Veranstaltungstermins aus nicht vorher-sehbaren Gründen oder zur Berücksichtigung aktueller Veränderung oder Erkenntnisse vor und wird den/die Teilnehmer/in hierüber vor Veranstaltungsbeginn umgehend informieren. Der/die Teilnehmer/in erklärt hierzu sein/ihr Einverständnis. Im Falle einer Verschiebung des Veranstaltungstermins auf einen anderen Tag oder einer gravierenden, nicht zumutbaren Änderung des Veranstaltungsinhalts hat der/die Teilnehmer/in das Recht, innerhalb von 6 Tagen nach Mitteilung über die Verschiebung bzw. Änderung, spätestens jedoch 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, von seiner/ihrer Buchung zurückzutreten und erhält in diesem Fall umgehend den evtl. bereits von ihm/ihr gezahlten Veranstaltungspreis zurückerstattet. Weiter-gehende Rechte des/r Teilnehmers/in wegen der Verschiebung bzw. Änderung bestehen nicht.

2. Abschluss des Vertrags/Anmeldung

Die Anmeldung des/der Teilnehmers/in erfolgt per Anmeldeformular über die Homepage (https://www.laws4paws.de), schriftlich per E-Mail/WhatsApp/SMS, telefonisch oder über den Shop (https://www.laws4paws.de/shop) und wird mit Eingang bei der Veranstalterin für den/die Teilnehmer/in verbindlich. Der/die Teilnehmer/in erhält von der Veranstalterin eine Anmeldebestätigung. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. An den Veranstaltungen können nur gesunde Hunde teilnehmen, die kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Hunde darstellen. Die Dokumentation erfolgt über die Vorlage des gültigen Impfpasses, in welchem alle notwendigen Vorsorgeimpfungen festgehalten sind. Die Veranstalterin behält sich stichpunktartige Kontrollen vor. Läufige Hündinnen können nur nach Rücksprache und dem Einverständnis der Veranstalterin teilnehmen. Für jeden teilnehmenden Hund und den/die Hundehalter/in bzw. Hundeführer/in (Teilnehmer/in) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen.

Der/DieTeilnehmer/in bestätigt, dass er/sie mit Zahlung der Beiträge an die Versicherung nicht in Verzug ist.

3.Bezahlung

Die Teilnahmegebühr bei Einzelstunden und Gruppentraining ist bar zu entrichten. Bei Buchung über die Homepage von Trainings/Seminaren/Webinaren/Paketen und anderen Angeboten ist der Betrag nach Zahlungsaufforderung, spätestens aber zum Meldeschluss zu bezahlen. Bei Nichtzahlung behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung des Verzugs-schadens vor. Zudem erlischt bei Nichtzahlung die Teilnahmeberechtigung.

4. Rücktritt durch den/dieTeilnehmer/in

a) Einzel- und Gruppentraining

Mit der Vereinbarung von Terminen bietet der/die Teilnehmer/in verbindlich einen Vertrags-abschluss an. Bei Verhinderung des/der Teilnehmer/in kann diese/r bis 48 Stunden vor Beginn des geplanten Trainings zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, ist die Trainingsgebühr in vollem Umfang zu entrichten. Wenn Teilnehmer das Training vorzeitig abbrechen, egal aus welchen Gründen, werden bereits bezahlte Trainingseinheiten nicht zurückerstattet.

b) Seminare

Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang bei der Veranstalterin. Bei Rücktritt des/der Teilnehmers/Teilnehmerin von der Veranstaltung nach Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt keine Rückerstattung. Der/die Teilnehmer/Teilnehmerin kann bei Nichtteilnahme eine/n Ersatzteilnehmer/Ersatzteilnehmerin stellen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der/die Teilnehmer/Teilnehmerin und der Dritte als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Der Veranstalter kann dem Wechsel der Person der/des Teilnehmers/Teilnehmerin widersprechen.

5. Rücktritt durch die Veranstalterin

Die Veranstalterin behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihr diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist (keine 50 % der maximalen Teilnehmerzahl), dass die entstehenden Kostenbezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Die Kursgebühr wird dann selbstverständlich vollständig zurückerstattet. Sollten die Witterungsbedingungen oder andere Unvorhersehbarkeiten (Ausfall von der Veranstalterin) eintreten, kann ein Kurs ebenso abgesagt werden. Die Teilnahmegebühr wird dann in vollem Umfang zurückerstattet. Die Veranstalterin haftet nicht für Folgekosten (z. B. Stornogebühren bei Unterkunft oder anderen Buchungen), die dem/der Teilnehmer/in aufgrund der Absage des Kurses entstehen.

6. Haftung

Die Veranstalterin haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen oder die durch die teilnehmenden Hunde, andere Teilnehmer oder Dritte verursacht werden. Jede Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Etwas Abweichendes gilt nur, sofern die Veranstalterin solche Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat; in diesem Fall ist die Haftung auf maximal die dreifache Teilnahme-gebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit eines/r Teilnehmers/Teilnehmerin handelt. Jede/r Veranstaltungsteilnehmer/n haftet in vollem Umfang für Schäden, die sein Hund verursacht. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein und wird stichpunktartig von der Veranstalterin kontrolliert.

Das Betreten des Trainingsgeländes erfolgt auf eigenes Risiko und wissentlich ohne Versicherungsschutz der Veranstalterin

7. Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden existieren nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

8. Änderungen oder Ergänzungen

Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteienmündlich getroffen werden.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sofern eine Bestimmung aus dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für evtl. Regelungslücken. Sollte eine Bestimmung aus diesen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben alle sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden, wobei eine E-Mail ausreichend ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Der Gerichtsstand ist Wiesthal.